Aufnahmeantrag DJK Salz zum Herunterladen.

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I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 9 der Satzung in der aktuellen Fassung.

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglie-der.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.03.2019 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
  2. Die Beitragsordnung wird gem. § 24 der Satzung an der Infotafel im Sportheim der DJK Salz e. V. bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.
  3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

IV. Regelungen

  1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.
    Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
  2. Der Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag) setzt sich für aktive Sportler von 16 – 60 Jahre (wer am 31.12. des laufenden Kalenderjahrs bereits 16 bzw. noch 60 Jahre alt ist) aus dem allgemeinen Vereinsbeitrag und dem Sportbeitrag zusammen. Passive Mitglieder zahlen nur den allgemeinen Vereinsbeitrag. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
  3. Im Familienbeitrag sind die Eltern bzw. ein Erziehungsberechtigter sowie sämtliche zur Familie gehören-den Kinder und Jugendlichen bis einschließlich des 17. Lebensjahrs eingeschlossen (die am 31.12. des laufenden Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt sind). Eine Ausnahme kann für Jugendliche bis 25 Jahre (die am 31.12. des laufenden Kalenderjahrs noch nicht 26 Jahre alt sind), die sich noch in der Ausbil-dung befinden, beantragt werden.
  4. Der Sportbeitrag kann durch Arbeitsleistung abgegolten werden. Die Höhe der Arbeitsleistung ist in der Anlage A festgelegt.
  5. Die einzelnen Abteilungen können zusätzliche Abteilungsbeiträge und Aufnahmegebühren festlegen. Diese müssen von der jeweiligen Abteilungsversammlung beschlossen und dem Gesamtvorstand des Vereines zur Genehmigung vorgelegt werden.
  6. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Gesamtvorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
  7. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Verein mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entste-hen, d. h. Kosten, die durch falsche Konten- oder Bankbezeichnungen dem Verein entstehen, werden dem jeweiligen Mitglied berechnet.
  8. Bei Vereinseintritt ist der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen.
  9. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Jahres möglich und muss dem Verein schriftlich erklärt werden.
  10. Alle Vereinsbeiträge sind zum 30.04. des Jahres fällig. Der Sportbeitrag wird am Jahresanfang des da-rauf folgenden Jahres erhoben.
  11. Für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sein müssen.
  12. Die Beiträge des Vereins werden durch ein elektronisches Verfahrens (z.B. SEPA) erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensre-geln. Für Mitglieder die sich nicht am Lastschriftverfahren beteiligen, kann zusätzlich ein Verwaltungsaufwand von 5,00 Euro erhoben werden.

Anlage A

I. Allgemeiner Jahresbeitrag

Jahresbeitrag

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr 60 EUR
  • Schüler, Studenten und Auszubildende 60 EUR
  • Bundesfreiwilligendienstleistende 60 EUR
  • Rentner und Pensionäre (Personen ab dem 60. Lebensjahr) 60 EUR
  • Erwachsene 90 EUR
  • Familienbeitrag 170 EUR

Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

II. Sportbeitrag

  • Jahresbeitrag für alle aktiven Sportler vom 15. – 60. Lebensjahr 60,00 Euro
    ODER Arbeitsleistung 5 Stunden oder 3 Kuchen
  • Der Sportbeitrag wird für alle aktiven Sportler von 16 – 60 Jahre erhoben; erstmalig für Jugendliche, die am 31.12. des laufenden Kalenderjahres 16 Jahre alt werden – letztmalig für Mitglieder, die am 31.12. des laufenden Kalenderjahres noch 60 Jahre alt sind.

Stand 03/2019